Beschäftigte haben in NRW einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) regelt den Bildungsurlaub. Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Der Rechtsanspruch gilt aber nur, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat. Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr.
Während des Bildungsurlaubs werden Beschäftigte vom ihrem Arbeitgeber freigestellt, bekommen aber das Gehalt voll weitergezahlt. Die Kosten für eine Bildungsurlaub-Veranstaltung zahlen die Beschäftigten selbst.
Weitere Informationen – Linktipps
www.bildungsurlaub.de
Aktuelle Informationen für Nordrhein-Westfalen und eine Datenbank mit Bildungsurlaubsseminaren
Infotelefon Berufliche Weiterbildung
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter „Nordrhein-Westfalen direkt“, montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0211 837-1929.
Leitfaden Bildungsurlaub
Das DGB Bildungswerk in NRW hat einen Leitfaden für den Bidungsurlaub veröffentlicht.
Eine Kurzübersicht zu den einzelnen Beantragungsschritten enthält der Flyer des DGB Bildungswerks.
Anerkannte Weiterbildungsanbieter Bildungsurlaub NRW
Eine Informationsseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen.
Informationen für Weiterbildungsträger
Hier erfahren Sie, welche Behörden in NRW für den Bildungsurlaub zuständig sind und wo Bildungsträger eine Anerkennung als „Einrichtung nach dem AWBG“ (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz) beantragen können.