Datenschutz und Corona

Was ist bei der Erhebung von Daten zu Bekämpfung der Corona Krise möglich bzw. legal ?
Welche Daten dürfen durch Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verarbeitet werden ?
Eine umfassende Linksammlung der GDD zu allen unterschiedlichen Aspekten findet sich unter –> https://www.gdd.de/datenschutz-und-corona

Warum ist das Thema wichtig ?

  • Die Angaben zu einer „möglichen“ Erkrankung sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, sie dürfen nur restriktiv erhoben und verarbeitet werden.
  • Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung durch den Arbeitgeber ist § 26 Abs. 3 BDSG und Art. 9 Abs. 2 lit. b) DSGVO
  • Zweck der Verarbeitung ist der Infektionsschutz für Beschäftigte

Was ist denn nun erlaubt ? Antworten laut DSK- (Datenschutzkonferenz)

Bei Beschäftigten : Die Erhebung und Verarbeitung darf in Fällen erfolgen: 

  • in denen eine Infektion festgestellt wurde oder Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person bestanden hat.
  • in denen im relevanten Zeitraum ein Aufenthalt in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Gebiet stattgefunden hat.

Bei Gästen und Besuchern : Die Erhebung und Verarbeitung erfolgt um festzustellen, ob diese

  • selbst infiziert sind oder im Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person standen;
  • sich im relevanten Zeitraum in einem vom RKI als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben.

Hinweis : Auch hier bitte an Informationen nach Art. 13. DSGVO bei der Datenerhebung denken !
Die Offenlegung der Namen von nachweislich infizierten oder unter Infektionsverdacht stehenden Personen zur Information von Kontaktpersonen ist nur zulässig, wenn die Kenntnis der Identität für die Vorsorgemaßnahmen der Kontaktpersonen ausnahmsweise erforderlich ist.