BDSG—>DSGVO 2018

frank-falkenberg-wordle

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) ist nach der Veröffentlichung im EU Amtsblatt am 24.05.2016 inkraftgetreten.

Das BDSG ist weiterhin gültig, Datenverarbeitungen müssen bis zum 25.05.2018 in Einklang mit der DSGVO gebracht werden.

Hier der zeitliche Ablauf:

Datum / Zeitraum Sachverhalt Rechtsanwendung
Dezember 2015 Einigung im EU Trilog auf die Inhalte und grundlegenden Formulierungen der Grundverordnung (EU DSGVO) Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Landesdatenschutzgesetze gelten weiter.
Beginn der Umsetzungsfrist, bedeutet: Datenverarbeitungen sollen innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten (24.05.2016) mit der Verordnung in Einklang gebracht, sprich angepasst werden.
Laufende und neue Verfahren müssen jedoch den Anforderungen und Auflagen der noch geltenden Datenschutzgesetze genügen!
April 2016 Annahme durch Europa-Rat und das Europäische Parlament
04.05.2016 Verkündung im Europäischen Amtsblatt
24.05.2016 Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) und Beginn der Umsetzungsfrist in den Mitgliedsstaaten
25.05.2018 Geltung der EU DSGVO und Ende der Umsetzungsfrist

Ab jetzt sind Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetze in ihrer bisherigen Form nicht mehr anwendbar. Die EU – Datenschutzrichtlinie 95/46 ist aufgehoben. Nationale Gesetzgeber müssen (sofern Sie dies nutzen wollten) die Öffnungsklauseln formuliert und gemeldet haben. Nationales Recht muss entsprechend angepasst sein. Konkurrierende Regelungen sind unzulässig.