DSK – Die Kurzpapiere

der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dienen als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich.
Die Informationen sind in der Regel für öffentliche Stellen übertragbar. Jedoch immer noch nicht verbindlich.

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/submenu_EU-Datenschutzreform/Inhalt/EU-Datenschutzreform/Kurzpapiere-der-Datenschutzkonferenz-zur-DS-GVO.html

„Diese Kurzpapiere dienen als erste Orientierung, wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Grundverordnung im praktischen Vollzug angewendet werden sollte“, so die derzeitige DSK-Vorsitzende und Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Barbara Thiel. Allerdings sei es möglich, dass diese Auffassung nicht mit einer künftigen Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss übereinstimme.